AGB's für Hunde - Gassiservice Roßdorf

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AGB's für Hunde

AGB's
    
Gassiservice-Roßdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundetagesbetreuung und -Pension

gültig ab 01.12.2021

  
§ 1 Tierhaltergefährdungshaftung und Haftung allgemein
Während der Betreuung des/der Tiere/s durch den Gassiservice-Roßdorf bleibt der Tierhalter und Kunde Eigentümer des Tieres im Sinne des §833 BGB.

Der Tierhalter versichert, dass sein/e zu betreuenden/s Tier/e bei seiner Wohnortgemeinde ordnungsgemäß angemeldet ist/sind, gechipt ist/sind und bei Hunden eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung für das/die zu betreuende/n Tier/e besteht. Sollte/n das/die Tier/e nicht versichert sein, trägt der Halter alle Kosten der durch sein/e Tier/e verursachten und entstandenen Schäden an Dritten in vollem Umfang.

Der Tierhalter und Kunde haftet für alle Schäden, die sein Tier während der Zeit verursacht, in der es/sie sich im Gewahrsam des Gassiservice-Roßdorf befindet/n, oder die es/sie in dieser Zeit selbst erleidet/n. Hierzu zählen auch mögliche Schäden der Räumlichkeiten und des Kraftfahrzeuges des Gassiservice-Roßdorf, die vom eigenen Tier/den eigenen Tieren verursacht werden. Der Tierhalter und Kunde stellt den Gassiservice-Roßdorf diesbezüglich von allen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen Dritter, frei.

Sind dem Gassiservice-Roßdorf aufgrund solcher verursachter Schäden Kosten enstanden, sind diese dem Gassiservice-Roßdorf unverzüglich zu ersetzen.

Der Tierhalter und Kunde versichert, das für das Gassi-Führen seines/r Hundes/n notwendige Zubehör (Halsband, Geschirr, Leine, Pflegeutensilien) und Hundefutter an den Gassiservice-Roßdorf zu übergeben und erklärt, dass dieses funktionstüchtig, sicher und nicht verunreinigt ist. Die zum Tier gehörige Steuermarke ist am Halsband oder Brustgeschirr vom Halter anzubringen.

Der Gassiservice-Roßdorf haftet nicht für das vom Tierhalter und Kunden bereitgestellte Zubehör.

Ist eine durch den Gassiservice-Roßdorf zu betreuende unkastrierte Hündin läufig, so ist dies dem Gassiservice-Roßdorf umgehend mitzuteilen. Läufige Hündinnen müssen vom Gassiservice-Roßdorf nicht in die Betreuung aufgenommen werden. Der Gassiservice-Roßdorf haftet nicht für die Folgen eines Deckaktes während der Betreuungszeit. Hieraus entstehende Kosten trägt allein der Halter der Hündin.

Der Gassiservice-Roßdorf erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Etwaige Ansprüche finden ihre monetäre Grenze in der Obergrenze dieser Versicherung.

Der Gassiservice-Roßdorf haftet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.


§2 Art- und verhaltensgerechte Behandlung des Tieres
Der Gassiservice-Roßdorf verpflichtet sich, das/die zu betreuende/n Tier/e art- und verhaltensgerecht zu führen und zu behandeln und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Gassiservice-Roßdorf behält sich vor, Hilfsmittel des Halters abzulehnen, sofern diese als tierschutzwidrig einzustufen sind.

Gassiservice-Roßdorf behält sich außerdem vor, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die gültige Tierschutzhundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.

Der Gassiservice-Roßdorf verpflichtet sich weiter, das/die zu betreuende/n Tier/e wissentlich keinen Gefahren auszusetzen und Hunde stets angeleint zu führen. Sollte zwischen Tierhalter und Gassiservice-Roßdorf die Vereinbarung getroffen werden, dass dem/den Hund/en ohne Leine Freilauf gewährt werden kann oder soll, so ist dem Halter bewußt, dass sich hierdurch die Gefährdung für sein/e eigenes/n Tier/e, andere Tiere, Menschen oder Sachen erhöht. Der Tierhalter übernimmt hierbei die volle Haftung für entstehende Verletzungen oder Schäden.

Bei extremen Wetterverhältnissen behält sich der Gassiservice-Roßdorf vor, die vereinbarten Gassi-Zeiten ohne finanzielle Rückvergütung zu verkürzen und/oder zu verschieben.

Der Gassiservice-Roßdorf weist ausdrücklich darauf hin, dass während der vereinbarten Betreuungszeit ein Restrisiko für Gesundheit und Leben des/der Tiere/s durch unvorhersehbare Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, o. ä. besteht.    


§3 Entgelte:
Die Preise des Gassiservice-Roßdorf richten sich nach den im Betreuungsvertrag niedergeschriebenen Vereinbarungen.

Der Gesamtbetrag für die Tierbetreuung ist für die Tagesbetreuung monatlich im voraus, bei Betreuung über Nacht vor Aufnahme des Tieres per Überweisung zu entrichten.

Aufgrund der Regelung nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und in der Rechnung ausgewiesen.


§4 Vertragslaufzeit / Kündigungsfristen:
a) Der Vertrag über die Tagesbetreuung von Tieren ist von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen unter der Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich jeweils zum Monatsende kündbar. Es gilt das Posteingangsdatum. Ausgenommen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn der Tierhalter und Kunde über das/die Tier/e unkorrekte Angaben macht oder wichtige Vorkommnisse, wie den Befall mit Ekto- oder Endoparasiten oder ansteckenden Krankheiten des/der Tiere/s oder der Läufigkeit seiner Hündin/nen dem Gassiservice-Roßdorf nicht unverzüglich mitteilt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor bei Unverträglichkeit des Kundenhundes mit anderen zu betreuenden Hunden.

b) Werden vereinbarte Betreuungstermine in der Kündigungsfrist durch den Halter nicht genutzt, so sind diese voll zu vergüten.    

c) Sollte der Tierhalter und Kunde den Betreuungsservice für einzelne vereinbarte Tage aufgrund kurzfristiger Gründe absagen, so sind diese Tage dem Gassiservice-Roßdorf mit 50% des vertraglich vereinbarten Tagessatzes zu vergüten. Bei Unterschreitung einer Frist von 3 Tagen vor dem/den geplanten Betreuungstages/n ist der volle unter Punkt 3.) vereinbarte Betrag für die abgesagten Betreuungstage fällig.

d) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern sich die andere Partei vertragswidrig verhält. Treten Umstände ein, die einen Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeuten (z. B. schwere Erkrankung oder Tod des Tieres, Geschäftsauflösung), so erlischt der Vertrag ab dem Zeitpunkt, an dem beide Parteien Kenntnis über diese Umstände erlangen.


§5 Krankheiten, Ektoparasiten und Endoparasiten
Der Gassiservice-Roßdorf behält sich das Recht vor, die Betreuung des/der o. g. Tier/e abzulehnen, sofern das Tier/die Tiere ansteckend erkrankt ist/sind oder unter Ektoparasiten oder Endoparasiten leidet/leiden, die eine erhebliche Ansteckungsgefahr für andere Tiere mit sich bringen oder eine Hündin läufig ist.

Verschweigt der Tierhalter und Kunde wissentlich eine ansteckende Krankheit oder den Befall mit übertragbaren Ektoparasiten oder Endoparasiten und kommt es dadurch zur Ansteckung oder Übertragung von Krankheiten oder Parasiten auf andere Tiere, mit denen sein/e Tier/e im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Gassiservice-Roßdorf in Kontakt kommt/kommen, so hat der Tierhalter und Kunde die daraus entstehenden Tierarztkosten für die infizierten Tiere zu tragen.
Verschweigt der Tierhalter und Kunde wissentlich die Läufigkeit seiner Hündin und kommt es während der Betreuung zum Deckakt, hat der Halter alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.

Gassiservice-Roßdorf übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Befall mit Ekto- oder Endoparasiten oder das Auftreten ansteckender Krankheiten, der/die auf die Betreuung des/der Hunde/s zurückzuführen ist oder sein könnte.

Treten im Rahmen der Betreuung durch den Gassiservice-Roßdorf Verletzungen oder Krankheiten zu Tage oder auf, die behandlungsbedürfig erscheinen, so wird der Gassiservice-Roßdorf ermächtigt, umgehend mit dem betroffenen Tier eine Tierarztpraxis aufzusuchen und dem Tier dort auf Kosten des Tierhalters und Kunden die notwendige Behandlung zukommen zu lassen, auch wenn der Gassiservice-Roßdorf den Tierhalter und Kunden nicht zwecks vorheriger Absprache erreichen konnte.

Ist die im Vertrag angegebene Haustierarztpraxis nicht erreichbar oder hinsichtlich der Dringlichkeit für die vorliegende Erkrankung oder Verletzung zu weit enfernt, wird der Gassiservice-Roßdorf ermächtigt, das betroffene Tier auf Kosten des Tierhalters und Kunden in eine andere Tierarztpraxis oder Tierklinik zu bringen und der dortigen Behandlung zuzuführen.

Entstehende Fahrtkosten für eine solche Verbringung des betroffenen Tieres sind dem Gassiservice-Roßdorf mit einer Kilometer-Pauschale von 50ct pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt zu erstatten.


§6 Nebenabsprachen:
Mündliche Absprachen zwischen dem Tierhalter und Kunden und dem Gassiservice-Roßdorf bedürfen der schriftlichen Bestätigung, die Bestandteil dieses Vertrages wird.

§7 Fragebogen zum Tier / zu den Tieren:
Der Fragebogen zum Betreuungsservice ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Tierhalter und Kunde versichert, diesen nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und keine ihm bekannten Informationen wissentlich nicht anzugeben.

§8 Geschäftsbedingungen:
Der Tierhalter und Kunde versichert, die Geschäftsbedingungen dieses Vertrages zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

§9 Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Datenübertragung im WorldWideWeb stets Sicherheitslücken mit sich bringen kann. Ein hundertprozentiger Schutz vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht zu gewährleisten. Bei Versendung von sensiblen Daten oder Informationen empfiehlt Gassiservice Roßdorf, den Postweg zu nutzen.

Durch die Nutzung der Website von Gassiservice Roßdorf erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß den nachfolgenden Ausführungen einverstanden. Dasselbe gilt für die im geschlossenen Vertrag angegebenen Kundendaten. Die Nutzung der Website von Gassiservice Roßdorf ist in aller Regel ohne die Angabe personenbezogener Daten möglich. Eine Registrierung ist nicht nötig. Sollte ein Website-Nutzer seine personenbezogenen Daten freiwillig angeben –z. B. über das Kontaktformular-, so werden diese nicht ohne seine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. Gassiservice Roßdorf wird in keinem Falle Daten vermieten, verkaufen oder in sonstiger Weise Dritten zu gewerblichen Zwecken überlassen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, bei denen es sich nicht um die zuständige Steuerkanzlei, behördliche oder gerichtliche Stellen oder eine das Tier des Kunden behandelnde Tierarztpraxis oder Tierklinik handelt, wird Gassiservice Roßdorf nicht vornehmen, und das auch nur in Fällen, in denen eine rechtliche Verpflichtung besteht oder wo die Weitergabe zur Begründung und zur Durchsetzung unserer Rechte und Ansprüche oder zur Abwehr rechtswidriger Aktivitäten erforderlich sein sollte.

Gemäß der am 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG neu) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) werden die Daten des Auftraggebers zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten können auch zum Zweck von Bonitätsprüfungen an beauftragte und gemäß § 11 BDSG ausgesuchte Partner von Gassiservice Roßdorf, Nicole Casez, übermittelt werden.

Ist der Auftrag endgültig beendet, werden die über die zur Vertragsabwicklung und/oder Buchhaltung notwendigen hinausgehenden gespeicherten Kunden- und/oder personenrelevanten Daten auf Wunsch des Kunden von allen Datenträgern von Gassiservice Roßdorf entfernt. Auftragsbezogene Daten werden zur späteren Nutzung auf Datenträgern innerhalb Gassiservice Roßdorf nach Ermessen des Gassiservice Roßdorf  gespeichert. Einen Anspruch auf Speicherung hat der Kunde nicht. Auf Wunsch des Kunden werden auch diese Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen endgültig gelöscht.

Auf Wunsch gibt Gassiservice Roßdorf dem Kunden Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von ihm gespeichert sind und ob und ggfls. an wen diese weitergegeben wurden. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kann jeder Kunde folgende Rechte geltend machen, sofern dies mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vereinbar ist: Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke), sowie Datenübertragung. Sofern ein Kunde dem Gassiservice Roßdorf eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erteilt hat, kann er diese jederzeit gegenüber Gassiservice Roßdorf widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Wideruf unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass alle Auftraggeberdaten mit Sorgfalt behandelt werden, allerdings nicht in besonders gesicherten Räumen oder Behältnissen verwahrt werden. Bei Abwesenheit werden unsere Räume ordnungsgemäss verschlossen. Im Falle des Verlusts oder der Zerstörung von Kundendaten aufgrund eines Einbruchsdiebstahls, Brandes, oder ähnlicher Vorkommnisse haftet der Gassiservice Roßdorf nicht, sofern uns gegenüber nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

Sofern Daten über den Besuch der Website von Gassiservice Roßdorf gespeichert werden (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite), so sind diese anonymisiert und dienen ausschließlich statistischen Zwecken.

Diese Datenschutzerklärung kann in unregelmäßigen Abständen angepassst werden, damit sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Für jeden neuen Besuch dieser Website gilt automatisch die zu diesem Zeitpunkt gültige Datenschutzerklärung.

Einer Nutzung der im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von unaufgeforderter Werbung oder Informationsmaterial wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte dies nicht beachtet werden, z. B. durch Spam-Mails, behält sich Gassiservice Roßdorf, Nicole Casez, rechtliche Schritte vor.

Der Tierhalter und Kunde erklärt sich einverstanden, dass von seinem Tier/seinen Tieren angefertigte Fotografien auf Werbematerialien, auf Social Media Plattformen und/oder der Homepage www.gassiservice-rossdorf.de, sowie in sozialen Medien veröffentlicht werden.

§10 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser möglichst nahe kommenden, wirksamen, Regelung, zu treffen.

§11 Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist 64380 Roßdorf.
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